Transparenz

Spendenrichtlinie (aktualisiert am 26. November 2018) - Artikel 8 unseres Regelwerks

Volt hat sich zu Transparenz und hohen ethischen Standards im Umgang mit Spenden verpflichtet.

  1. Wenn wir von Spenden sprechen, beziehen wir uns auf Geld-, Dienst- oder Sachspenden. Die Spendenpolitik der Mitgliedsverbände muss alle Elemente der Spendenpolitik von Volt Europa beinhalten.

  2. Volt Europa verpflichtet sich, nur Spenden von Spendern anzunehmen, die nicht im Widerspruch zu den Zielen, Werten, Richtlinien und der Ethik von Volt Europa stehen oder diese gefährden. Dies muss vom Schatzmeister entschieden werden und kann delegiert werden.

  3. Volt Europa behält sich das Recht vor, jede Spende unter Angabe von Gründen abzulehnen und sie innerhalb von 20 Werktagen an den Spender zurück zu überweisen, wobei die mit dieser Transaktion verbundenen externen Verwaltungskosten abgezogen werden.

  4. Volt Europa veröffentlicht jede Spende, die 500 Euro pro Spende oder Spender und Jahr übersteigt, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt/unmittelbar auf der Website von Volt Europa. Bevor eine Spende veröffentlicht wird, holt Volt Europa die Zustimmung des Spenders ein.

  5. Wenn der Spender mit Punkt 4 dieses Artikels nicht einverstanden ist, wird der Betrag, der 500 EUR übersteigt, auf das Konto des Spenders zurücküberwiesen, abzüglich der mit dieser Transaktion verbundenen Verwaltungsgebühr.

  6. Wenn Volt Europa zu einem späteren Zeitpunkt von Aktivitäten von Spendern erfährt, die den Zielen und der Ethik von Volt Europa widersprechen oder diese gefährden, behält sich Volt Europa das Recht vor, die Spende zurückzugeben und den Spender aus der Spenderliste von Volt Europa zu streichen.

  7. Wenn der Spender eine Erklärung und einen Link zur Spenderliste von Volt Europa hinzufügen möchte und Volt Europa dem zustimmt, können die Erklärung und der Link auf der Website von Volt Europa und anderen Kommunikationsmitteln veröffentlicht werden.

  8. Spenden von gemeinnützigen Organisationen werden angenommen, wenn sie nicht die Absicht haben, die Linie von Volt oder seinen Chaptern zu beeinflussen. Der Schatzmeister entscheidet, ob er solche Spenden annimmt oder nicht.

  9. Anonyme Spenden über 100 EUR sind nicht zulässig und müssen zurückgegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Spende einem Zweck zugeführt, der den Zielen von Volt Europa entspricht, wie sie in der Präambel unserer Satzung beschrieben sind.

Spendende

Wir danken allen Spendern, auch den Kleinstspendern!

Im Moment gibt es keine Spenden über 500 EUR, die nach Regel 8 unserer Spendenpolitik genannt werden müssen.

Jährliche Berichte

Derzeit gibt es keine meldepflichtigen Spenden von mehr als 500 EUR.